Prüfung und Wartung
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Überprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen. Über die Durchführung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen (Prüfbuch=Lebenslauf).
Prüfung und Wartung
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Überprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen. Über die Durchführung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen (Prüfbuch=Lebenslauf).
Sachkundiger (befähigte Person) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Schranken, Markisen und Toren beurteilen kann.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bau und Ausrüstung von kraftbetätigten Toren sind in europäischen Normen festgelegt, die die allgemeinen Anforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie konkretisieren.
Diese sind insbesondere:
DIN EN 12604 Tore; Mechanische Aspekte; Anforderungen, gültig ab 1. November 2000;
DIN EN 12605 Tore; Mechanische Aspekte; Prüfverfahren, gültig ab 1. November 2000;
DIN EN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen, gültig ab 1. Juni 2001;
DIN EN 12445 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Prüfverfahren, gültig ab 1. Juni 2001;
DIN EN 12635 Tore; Einbau und Nutzung, gültig ab 1. November 2002.
Für kraftbetätigte Tore, die vor dem 1. November 2000 bzw. 1. Juni 2001 in Verkehr gebracht worden sind, gelten weiterhin die Festlegungen der „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (ZH 1/494). In den Normen ist keine Nachrüstung bestehender Anlagen gefordert, die vor den vorstehend genannten Stichtagen bereits in Verkehr gebracht waren. Unser Service- und Wartungsvertrag ist speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt.
Wir bieten Ihnen eine preisbewusste und sichere Variante um Ihre Tür-, Tor- und Brandschutzabschlüsse intakt zu halten und somit für einen reibungslosen Produktionsablauf, sichere Verkehrswege und Brandschutzsicherheit zu sorgen. Wir garantieren Ihnen in Notfällen eine schnelle Reparatur um Ihre Tür-, Tor- und Brandschutzanlagen im Nu wieder einsatzbereit und sicher zu haben zu garantierten Festpreisen laut Vertrag.
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie ein Angebot über die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage wünschen.
Preisliste downloaden: Hier klicken
Sachkundiger (befähigte Person) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Schranken, Markisen und Toren beurteilen kann.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bau und Ausrüstung von kraftbetätigten Toren sind in europäischen Normen festgelegt, die die allgemeinen Anforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie konkretisieren.
Diese sind insbesondere:
DIN EN 12604 Tore; Mechanische Aspekte; Anforderungen, gültig ab 1. November 2000;
DIN EN 12605 Tore; Mechanische Aspekte; Prüfverfahren, gültig ab 1. November 2000;
DIN EN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen, gültig ab 1. Juni 2001;
DIN EN 12445 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Prüfverfahren, gültig ab 1. Juni 2001;
DIN EN 12635 Tore; Einbau und Nutzung, gültig ab 1. November 2002.
Für kraftbetätigte Tore, die vor dem 1. November 2000 bzw. 1. Juni 2001 in Verkehr gebracht worden sind, gelten weiterhin die Festlegungen der „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (ZH 1/494). In den Normen ist keine Nachrüstung bestehender Anlagen gefordert, die vor den vorstehend genannten Stichtagen bereits in Verkehr gebracht waren. Unser Service- und Wartungsvertrag ist speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt.
Wir bieten Ihnen eine preisbewusste und sichere Variante um Ihre Tür-, Tor- und Brandschutzabschlüsse intakt zu halten und somit für einen reibungslosen Produktionsablauf, sichere Verkehrswege und Brandschutzsicherheit zu sorgen. Wir garantieren Ihnen in Notfällen eine schnelle Reparatur um Ihre Tür-, Tor- und Brandschutzanlagen im Nu wieder einsatzbereit und sicher zu haben zu garantierten Festpreisen laut Vertrag.
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie ein Angebot über die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage wünschen.